Da die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung sehr uneinheitlich geregelt ist wäre es anzuraten vor der Erstbehandlung kontakt mit der Krankenversicherung aufzunehmen und die Bedingungen der Kostenübernahme zu prüfen. Für Zusatzversicherte besteht die Möglichkeit über den Gebührenkatalog für Heilpraktiker die Behandlung abzurechnen.
Kosten in meiner Praxis:
Bei Privatversicherten tragen die meisten Krankenkassen die gesamten oder anteiligen Kosten, wenn die Behandlung durch einen Heilpraktiker durchgeführt wird. Hierbei rechne ich dann nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) ab.